PRODUKTE
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Die Anforderungen an Anwender und Verleiher von PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) werden zunehmend komplexer. Im gewerblichen wie Freizeitbereich ist der Einsatz von PSAgA klar geregelt. Das Material muss geprüft und der Einsatz dokumentiert werden, was mit einem hohen Kosten- und Zeitaufwand verbunden ist. Jeder, der PSAgA in Verkehr bringt, ist für den einwandfreien Zustand seiner Ausrüstung verantwortlich. Immer, wenn also Klettermaterial entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen wird, stellt dies Kletterhallenbetreiber, Hochseilgärten oder Alpenvereinssektionen, Bergführer und Bergschulen, Sportgeschäfte sowie Tourismusverbände vor eine große Herausforderung.